Pfänden und räumen:

Wir melden Vollzug

Beim Auszug des Mieters darf der Vermieter die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen in seinen Besitz nehmen. Wir sind seit langem erfolgreich für Haus- und Wohnungsbesitzer, Gerichtsvollzieher, Hausverwaltungen, Rechtsanwälte, Wohnungsbaugesellschaften, Haus- und Grundbesitzervereine und Immobilienmakler tätig.

Vermieterpfandrecht mit KRÜGEL LOGISTICS​

Bei der Ausübung des Vermieterpfandrechts nach dem Berliner Modell (Berliner Räumung) oder der Zwangsräumung (Räumungszwangsvollstreckung nach § 885 ZPO) sorgen wir für fachgerechten Abtransport und Verwahrung sowie gegebenenfalls Verwertung oder Vernichtung im Auftrag des Gerichtsvollziehers.

Unser Versprechen ist Ihr Vorteil: Sie sind Vermieter und wollen pfänden? Dazu benötigen Sie professionelle Unterstützung. Ihre berechtigten Forderungen aus einem Mietverhältnis setzen Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher durch. Den fachkundigen Abtransport sowie die Einlagerung beweglicher Sachen und auf Wunsch auch den Verkauf übernehmen wir – damit Sie über die bestmögliche Verwertung zu einer angemessenen Entschädigung kommen.

Vermieterpfandrecht durchsetzen

Einem Mieter zu kündigen und eine Zwangsräumung zu verfügen ist eine unangenehme Angelegenheit. Gleiches gilt für das Eintreiben von Mietschulden. Das kann den Vermieter in jedem Fall viele Nerven, aber auch eine ganze Menge Geld kosten. Geld, das man sich nicht zwangsläufig vom Mieter wieder zurückholen kann. Neben den rechtlichen Aspekten stehen natürlich auch organisatorische und logistische Fragen im Raum. KRÜGEL LOGISTICS berät Vermieter schon im Vorfeld einer sich anbahnenden Zwangsräumung oder Räumungsklage.
Natürlich drücken wir die Daumen, dass sich im beiderseitigen Interesse eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden lässt und der Mieter seine Mietschulden begleicht. Doch oft sieht die Realität anders aus. Dann stehen wir als erfahrener Dienstleister bei der Ausübung des Vermieterpfandrechts an Ihrer Seite.

Was ist eine Berliner Räumung?

Das Berliner Modell ist entstanden, um bei einer Zwangsräumung die Kosten zu senken. Denn bei deiner klassischen Zwangsräumung (Räumungszwangsvollstreckung nach § 885 ZPO) ist der Gerichtsvollzieher für Abtransport, Verwahrung und Verwertung oder Vernichtung des Hausrats zuständig. Das heißt, er beauftragt in aller Regel eine Spedition. Darüber hinaus fallen oft Lagerkosten an. Denn der Vermieter muss nach Wohnungsübergabe durch den Gerichtsvollzieher die Gegenstände verwahren, bis über die weitere Verwertung entschieden ist. Die Kosten hierfür trägt der Mieter, doch der Vermieter haftet für die Gegenstände und muss einen Vorschuss für die Wohnungsräumung leisten.

Im Gegensatz dazu übt der Vermieter bei der Berliner Räumung das sogenannte Vermieterpfandrecht aus. Laut § 562 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat ein Vermieter das Recht bei seinem Mieter zu pfänden, wenn dieser seinen Mietforderungen nicht mehr nachkommt. Das heißt, er verfügt dann über alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände.

Der Gerichtsvollzieher führt in diesem Fall keine Beschlagnahme des Hausrats mehr durch, sondern sorgt lediglich für die Sicherung und Übergabe der Wohnung, in der Regel durch Auswechseln des Schlosses. Dadurch entfallen Kosten für Transport und Lagerung sowie hohe Vorschüsse. Der Hausrat verbleibt bei der Räumung nach dem Berliner Modell häufig in der Wohnung, bis über die Verwertung entschieden ist. Der Vermieter obliegen bei Ausübung des Vermieterpfandrechts allerdings die Sorgfaltspflichten.
Vermieter, die Näheres über die Berliner Räumung erfahren wollen, finden hier weitere Informationen: https://www.mietrecht.org/kuendigung/zwangsraeumung-berliner-modell/.

Was darf ein Mieter mitnehmen?

Natürlich alles, was ihm gehört und was er selbst in die Mieträume eingebracht hat. Es sei denn, er hat Mietrückstände und der Vermieter erklärt die Ausübung des Vermieterpfandrechts. Das ist eine gesetzliche Regelung, sie muss also nicht extra geregelt sein, z.B. im Mietvertrag. Der Vermieter sollte jedoch vor dem Hintergrund möglicher folgender Auseinandersetzungen das Vermieterpfandrecht schriftlich ausüben. Und das möglichst früh vor dem Auszug des Mieters, damit die Gegenstände nicht noch in Sicherheit gebracht werden.

Vermieterpfandrecht

In 3 einfachen Schritten Kontakt aufnehmen